Vorwürfe gegen Kinderpsychiater – Stuttgarter Zeitung vom 10.04.2024 von Akiko Lachenmann
Die Stuttgarter Zeitung zitiert mich im oben genannten Artikel wie folgt:
Rechtsexperten halten diese Praxis für unzulässig. „Gutachten dürfen nur Personen unterzeichnen, die das Gericht benannt hat“, sagt der Frankfurter Familienrechtler Michael Langhans. „Sonst läge eine grobe Verletzung des Datenschutzes vor.“
Michael Langhans
Der Artikel kann auf der Seite der Stuttgarter Zeitung abgerufen werden. Er ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, vorallem weil de iure die von mir seit langem kritisierte Fehler von der Justiz eingeräumt werden:
Dem baden-württembergischen Richterbund ist oenbar bekannt, dass Richter in der Vergangenheit delegierte Gutachten geduldet haben. Die Praxis, „Hilfsarbeitern die Untersuchung zu überlassen, düren die Rechtsmittelgerichte seit geraumer Zeit beanstanden“, teilte der Verband mit.
baden-württembergischer Richterbund
Eine so deutliche Kollegenschelte ist von Seiten der Richterschaft selten. Sie verwundert aber auch nicht, weil sich das Justizministerium im Ländle auf die große Anfrage der FDP zum Kinderschutz schon recht deutlich und dem Gesetz entsprechend geäußert hatte.
Wie in vielen vergleichbaren Fällen fehlt es aber an einem Willen, eigenständig solche Fehler nachträglich zu ermitteln und abzustellen – also auch Schadensersatz zu bezahlen.